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Kreditkarten Vergleich - Jetzt die richtige Kreditkarte finden

In Deutschland wurden bislang (Stand: 2019) weit über 30 Millionen Kreditkarten ausgegeben. Im Vergleich zu Ländern wie den USA, sind die Deutschen in puncto bargeldlose Bezahlung zwar noch etwas hinterher, der Trend ist jedoch unaufhaltsam. Eine Kreditkarte zu bekommen, ist heutzutage einfacher denn je. Bankkunden sind in der Lage, ohne viele Formulare eine Kreditkarte online zu beantragen. In den meisten Fällen liefern Unternehmen die Karte schon nach kurzer Zeit in die eigenen vier Wände. Wer aber eine klassische Kreditkarte bestellen möchte, hat einige Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem nehmen die Vertragsbanken in der Regel eine Kreditwürdigkeitsprüfung vor. „Besteht“ der Antragssteller sie mit negativ, bleiben nur Alternativen einer Debit- oder Prepaid-Kreditkarte (sog. SCHUFA-freie Kreditkarten). Beide sind jeweils eine Art Guthaben-Kreditkarte. Sinn dahinter: Der Inhaber darf nur mit dem Geld bezahlen, das er vorher eingezahlt bzw. aufgeladen hat.

Welche Kreditkarte für die persönlichen Bedürfnisse am besten geeignet ist, finden Kunden durch einen Vergleich der Kreditkarten heraus. Was eine Kreditkarte kosten darf, richtet sich ganz nach den eigenen Gewohnheiten und Anforderungen mit erheblichen Unterschieden. Während einige Banken z. B. in Verbindung mit der Einrichtung eines Girokontos eine kostenlose Visa-Card ausgeben, verlangen andere Anbieter hohe Jahresgebühren. Darüber hinaus ist eine kostenlose Kreditkarte selten immer das, was sie verspricht. Nur weil der Anbieter keine Ausstellungsgebühren verlangt, bedeutet das keineswegs, dass der Inhaber zum Beispiel für das Abheben am Geldautomaten keine Gebühren zahlt. Experten empfehlen daher, vor dem Vergleich mit den Kostentreibern eine Kreditkarte genau zu analysieren. So finden Konsumenten gute Marktangebote, dank derer sie wirklich komplett gebührenfrei mit Mastercard, Visa etc. online und im In- sowie Ausland bezahlen.

Genau hingeschaut: Was ist eine Kreditkarte?

Inhaltsverzeichnis

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Kreditkarten bezeichnen eine Form der bargeldlosen Zahlungsmittel. Zur erfolgreichen Zahlung ist erforderlich, dass Geschäfte oder der Onlinehandel die Kreditkarte auch als Zahlungsmittel akzeptiert. Deutschland ist zwar in Bezug auf seinen Zahlungsverkehr noch nicht so elektrifiziert wie beispielsweise die USA, dennoch sind Inhaber mittlerweile in der Lage, bei zahlreichen Restaurants, Einkaufszentren, Hotels etc. mit Kreditkarten zu bezahlen. Bei einigen Geschäften, zum Beispiel ausländischen Waren oder Flugbuchungen im Internet, ist sie sogar die einzige akzeptierte Zahlungsmethode. Gleiches gilt für Kautionen, die bei ausländischen Unterkünften und Mietwagenunternehmen zwingend zu hinterlegen sind. Zahlungsautorisierung erfolgt entweder durch Eingabe einer PIN, Unterschrift des Inhabers oder Eingabe der Kreditkartennummer, sowie des Ablaufdatums und Sicherheitscodes auf der Rückseite der Karte (ggf. in Verbindung mit einer Sonderverifizierung). Außerdem ist es möglich, mit einer Kreditkarte Bargeld an Geldautomaten abzuheben.

Bekannte Kreditkarten-Anbieter

Die großen und international bekannten Kreditkartenorganisationen heißen Visa, Mastercard und American Express. Sie sind in der Regel auch die Hersteller und Herausgeber der Kreditkarten. Im Normalfall bestehen Lizenzverträge mit Partnerbanken, welche dann die Karte an den Endkunden übergeben. Erwirbt ein Kunde beispielsweise eine Visa-Kreditkarte ING Diba, liegt dem folgende Lieferkette zugrunde: ING DiBa hat einen Lizenzvertrag mit Visa. Letztere stellt die Karten her und vertreibt sie an einzelne Banken. ING DiBa wiederum bindet anschließend die Kreditkarten in ihre eigenen Systeme und Vertragsgestaltungen ein und bietet sie den Endkunden an. Der Kunde selbst kommuniziert bei sämtlichen Kreditkartenangelegenheiten grundsätzlich nur mit seiner Vertragsbank. Lediglich in Ausnahmefällen kommt es zur direkten Kontaktaufnahme zwischen dem Kunden und der Kreditkartenorganisation.


Welche Kreditkartenarten gibt es?

Auf dem Markt gibt es unterschiedliche Begrifflichkeiten und Arten in Bezug auf eine Kreditkarte und ihre Funktionsweise. Viele Karten erhalten auch die Bezeichnung Kreditkarte, obwohl sie rein technisch gar keine sind. Folgende Systeme gilt es zu unterscheiden:

1.Klassische Kreditkarte oder Revolving Card

Sie sind die einzigen Kreditkarten, bei denen eine Bank oder Kreditinstitut den Inhabern einen Kredit im klassischen Sinne gewährt. Abhängig von persönlicher Kreditwürdigkeit, stellt die Bank den Kunden einen Geldbetrag (Darlehen) zur Seite. Über diesen dürfen sie frei verfügen. Die Rückzahlung erfolgt in Raten. Als Gegenleistung zahlen Kreditnehmer Zinsen auf den gewährten Betrag. Es gibt allerdings zahlreiche Gestaltungsmethoden. Beispielsweise räumen Banken den Karteninhabern auch die Möglichkeit von Sonderzahlungen- und Tilgungen ein. So sind sie in der Lage durch „Wiederaufladen“ einer Kreditkarte die Zinszahlungspflicht zu vermeiden bzw. zu verringern.

2.Charge-Karten

Sie bezeichnen die hierzulande am häufigsten genutzte Kreditkartenart. Vertragsbanken addieren im Regelfall alle Umsätze, welche der Inhaber in einem Monat mit seiner Karte getätigt hat. Den Gesamtbetrag stellt sie ihm in Rechnung. Demzufolge erhält der Kunde während dieses Monats einen zinslosen, zeitlich auf einen Monat begrenzten Kredit. Ein Ausgleich dieser Rechnung erfolgt zumeist über ein SEPA-Mandat. Die Bank bucht den Betrag vom Girokonto des Kreditkartenbenutzers ab. Eine Ratenzahlung akzeptieren die Anbieter von Charge- Karten in der Regel nicht.

3. Debit-Karten

Debit-Karten sind immer an ein Girokonto geknüpft. Nutzer kennen sie unter dem Namen kaum, obwohl fast jeder Girokontobenutzer eine solche Karte besitzt. Gängige Bezeichnungen sind EC-Karte, Giro-Karte oder Maestro Kreditkarte. Die Abrechnung der getätigten Umsätze erfolgt bei Debit-Karten grundsätzlich sofort. Im Grunde genommen funktionieren sie nur dann ähnlich, wie Kreditkarten, wenn auf dem verbundenen Girokonto ein Dispositionskredit eingeräumt ist. Denn dann ist der Inhaber in der Lage, mittels Kartennutzung über den Dispo-Kreditrahmen zu verfügen. Ansonsten ist er auf das Geld begrenzt, was sich auf seinem Girokonto befindet.

4. Prepaid-Kreditkarten (Kreditkarte mit Guthaben)

Erwirbt jemand eine solche Karte, so handelt es sich normalerweise um eine Kreditkarte ohne Girokonto. Dadurch unterscheidet sie sich von der vorbezeichneten Debit-Version. Um sie als Zahlungsmittel zu benutzen, muss der Inhaber die Kreditkarte aufladen. Sie eignet sich vor allem für Personen, die eine SCHUFA-Abfrage und Kreditwürdigkeitsprüfung umgehen, aber trotzdem von den Vorteilen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs profitieren möchten. Streng genommen hat die aufladbare Kreditkarte mit einem klassischen Kredit nichts mehr gemeinsam, denn der Anbieter räumt dem Kunden keinen zusätzlichen Verfügungsrahmen ein, sondern überlässt ihm nur sein eigenes eingezahltes Geld. Durch Überweisung oder am Bargeldschalter der ausstellenden Bank ist die Kreditkarte aufladbar.

5. Online-Kreditkarte oder virtuelle Kreditkarte

Ihr liegt ebenfalls ein Auflade-System zugrunde. Der Kunde sendet Geld an eine reine Online-Bank. Sie stellt eine virtuelle Karte aus, durch derer Einkäufe bei Online-Händlern möglich sind. Streng genommen bekommt der Inhaber dann nur Kreditkartendaten zugeordnet, mithilfe dessen er imstande ist, auch bei Portalen zu bezahlen, die nur Kreditkarten akzeptieren. Eine echte Plastikkarte erhält der Kunde nicht. Die Aufladung erfolgt durch Lastschrifteinzug, Überweisung oder Bareinzahlung in Partnergeschäften.

 

American Express, Mastercard oder Visa – wo ist der Unterschied?

Kreditkartenanbieter wie VISA und Mastercard im VergleichDiese drei sind die großen Spieler auf dem internationalen Kreditkartenmarkt. Sie unterscheiden sich zunächst in der Betriebsform: Während im Falle einer VISA-Karte sowie Mastercard-Kreditkarte nur Vertragsbanken und keine die Kreditkartenunternehmen Karten herausgeben, gibt es eine American Express Kreditkarte vom Hersteller selbst.

Maßgeblich für eine persönliche Auswahl sind aber die Akzeptanzstellen der Karten. Insofern liegen VISA-Kreditkarte und Kreditkarte von Mastercard in etwa gleich auf. VISA hat aktuell (Stand 2019) einen leichten Vorsprung gegenüber ihrer Konkurrentin zu vergleichen. Beide Unternehmen halten etwa 9/10 des weltweit vorhandenen Kreditkartenmarktes. Den Rest teilen sich andere Anbieter. Größtes Unternehmen unter den Kleinen ist American Express (Amex). In Deutschland haben die Kreditkarte von VISA und Mastercard jeweils etwa eine halbe Million Akzeptanzstellen vorzuweisen.

Auf die Farbe kommt es an: Was verrät eine schwarze, Platin-farbige oder goldene Kreditkarte?

Dass die Kreditkarten unterschiedliche Farben haben, ist kein Zufall. Grundsätzlich ist zwar jedes Unternehmen in der Farbwahl völlig frei. Hinter gewissen Gestaltungen stehen aber ein bestimmter Status oder mit der Karte verbundene Zusatzleistungen. Ist eine Kreditkarte gold-farben, spricht das für bestimmte mit der Karte verbundene Zusatzleistungen.

Bekannte Beispiele für solche sind:

  • Die Kreditkarte Gold der Sparkasse,
  • Goldene Kreditkarte von Amazon,
  • Goldene Kreditkarte der Advancia,
  • Und die goldene Kreditkarte des ADAC

Folgende inbegriffene Sonderleistungen sind einzeln oder in Kombination bei Erwerb der Goldkarten denkbar:

  • KFZ-Versicherungen für Mietwagen
  • Reiseversicherungen
  • Service bei Verlust von Dokumenten (z. B. Führerschein oder Reisepass)
  • Rechtsschutzversicherungen
  • Privathaftpflichtversicherungen
  • Tankrabatte
  • Bonuspunktesysteme
  • Zugang zu Speziallounges z. B. bei der Bahn und Flughäfen
  • Rabatte bei Automobilservices, z. B. bei Reifenpannen

Die Goldfärbung bedeutet also nicht, dass der Inhaber viel Geld hat oder für die Karte besonders hohe Jahresgebühren zahlt. Im Gegenteil: Es gibt zahlreiche Anbieter, die z. B. auch gebührenfrei eine Mastercard Gold oder goldene VISA-Karte kostenlos anbieten. Es gilt allerdings: Je niedrigere Jahresgebühren der Kunde zahlt, desto weniger Zusatzleistungen bringt die Karte normalerweise mit sich. Früher machten Banken und Kreditinstitute allerdings die Ausgabe der Goldkarte u. a. von einem regelmäßigen hohen Einkommen und einer makellosen SCHUFA-Auskunft abhängig. Nur noch wenige Unternehmen halten aber an diesen Voraussetzungen fest.

Anders steht es um eine Platin-Kreditkarte. Kostenlose Versionen von dieser ARt gibt es keine. Sie sind immer an eine Jahresgebühr gebunden. Auf Antrag ihrer Kunden geben die Banken diese Kartenfarbe heraus, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Platinkarte ist damit auf eine gewisse Art Statussymbol und nur einem speziellen Personenkreis vorbehalten. Solche Voraussetzungen sind zum Beispiel, dass der Karteninhaber bereits seit mehreren Jahren treuer Kunde ist oder kontinuierlich Umsätze in einer bestimmten Höhe mit der Karte tätigt. Gleiches gilt für den Nachweis eines hohen Mindesteinkommens (z. B. 70.000 Euro/ Jahr) und eine einwandfreie SCHUFA.

Luxus-Karten

Der absoluten Luxusklasse sind einige schwarze Kreditkarten vorbehalten. Während viele Anbieter das schwarze Design auch für Standardkunden vorsehen, gibt es bei einigen Kreditinstituten die schwarze Karte nur auf Sondereinladung. Das gilt z. B. für die aus Titan gefertigte Centurion – Karte von American Express. Nur ausgewählten Kunden schickt das Unternehmen eine solche Karte. Gegen eine sehr hohe Jahresgebühr (teilweise über 5.000 Euro) erhält der Karteninhaber einen persönlichen Assistenten, den freien Zugang zu VIP-Bereichen, und/oder einen Limousinen-Service.


Kreditkartenbetrug, Phishing & Co. – welche Gefahren lauern bei der Nutzung?

Sichere Kreditkarten vor BetrugsfällenDie Methoden von Dieben und Betrügern zur unberechtigten Nutzung oder Herstellung von Kreditkarten sind vielfältig. Abgesehen vom klassischen Kartendiebstahl nutzen Betrüger heutzutage modernste Technik, um an die benötigten Kartendaten zu gelangen. Darunter zählen zum Beispiel manipulierte Lesegeräte oder Minikameras an Geldautomaten. Diese speichern Kartendaten und ermöglichen den Betrügern, eine zweite Kreditkarte als Fake-Version herzustellen. Über sogenannte Phishing-Mails oder Webseiten gelangen Unberechtigte ebenfalls an Kartendaten. Ein klassischer Fall davon wäre eine vermeintliche E-Mail von der eigenen Hausbank, die den Leser zur Eingabe der PIN auf einer gefälschten Webseite auffordert. Diese sind zum Teil täuschend echt. Kreditkartendaten, die auf der Plastikkarte, dem Chip und Magnetstreifen sichtbar bzw. gespeichert sind, gleichen sich bezüglich ihres Systems bei allen Anbietern. Der Grund dafür liegt in den verpflichtenden Sicherheitsstandards, welche eine Kreditkarte erfüllen muss. Für Missbrauchsschutz sorgen folgende Aspekte:

1. CVV/CVC Code

Dieser Sicherheitscode ist meist drei- oder vierstellig und auf den Kartenrückseiten (bei American Express auf der Vorderseite) abgedruckt. Er heißt bei der Visa-Kreditkarte CVV (Card Verification Value-Code) und einer Mastercard-Kreditkarte CVC (Card Verification Code). Diese Kartenprüfnummer bestätigt z. B. bei Online-Einkäufen, dass die Karte dem Käufer tatsächlich vorlag. Automaten sind nicht in der Lage, diese Nummer auszulesen.

2. Online-Verifizierung

Einige Kartenanbieter haben im Falle von Online-Geschäften ein zusätzliches Sicherheitsverfahren eingeführt. So fordern VISA über Verified by Visa und Mastercard durch Securecode vor jeder Transaktion eine Eingabe eines vorher vereinbarten Sicherheitscodes oder die Beantwortung der vom Inhaber selbst gewählten Sicherheitsfrage.

3. Kopierschutz

Mehrere Bestandteile der Karten sind vorhanden, um das Erstellen einer Kartendublette zu verhindern. Der erste ist ein EMV-Chip. Er dient zur Kommunikation mit der Bank. Durch einen eingebauten Mikroprozessor ist es beinahe unmöglich, die auf dem Chip enthaltenen Daten zu kopieren. Das Herstellen einer illegalen Kartenkopie ist dadurch wesentlich schwieriger. Zudem dienen der Magnetstreifen und das kaum fälschbare Hologramm auf den Karten dem Kopierschutz. Letzteres nutzen allerdings nur die Unternehmen VISA und Mastercard, American Express verzichtet darauf.

4. Unterschrift

Sie befindet sich auf der Kartenrückseite. Fordert ein Händler den Karteninhaber zur Unterschrift des Kassenbelegs auf, gleicht er diese in der Regel mit derjenigen ab, die sich auf der Kreditkarte befindet. Auf diese Weise stellt er sicher, dass der Bezahlende auch wirklich der Karteninhaber ist.

5. Verfügungslimits

Das Limit ist  auf nahezu allen Karten gespeichert. Kommt die eigene Kreditkarte doch einmal in falsche Hände, sorgen sie dafür, dass der Dieb nur einen bestimmten Betrag ausgegeben bekommt. American Express Karten und solche von Diners Club besitzen allerdings keine solchen Ausgabenlimits.

Der Inhaber ist zudem selbst in der Lage, etwas gegen die missbräuchliche Verwendung zu unternehmen. Dazu gehört natürlich, die Kreditkarte sofort nach Bemerken des Verlustes telefonisch sperren zu lassen. Jeder Emittent hat hierfür seine eigene Notfallnummer. Diese notiert sich der Karteninhaber am besten an einem sicheren Platz und führt sie immer bei sich. PIN-Nummer und Kreditkarte gehören niemals in dasselbe Portemonnaie. Es empfiehlt sich außerdem, vor jeder Bargeldabhebung mit einer Kreditkarte zu checken, ob der Geldautomat in irgendeiner Art und Weise manipuliert wurde (z. B. durch Anbringung von Minikameras). Die eigene Kreditkarte gehört niemals in fremde Hände. Aber auch beim Online-Shopping hilft ein wachsames Auge. Auf Webseiten ohne sogenannte SSL-Verschlüsselungen (erkennbar an dem kleinen Schloss in der Webadresszeile und dem https://) nehmen Käufer besser keine Bestellungen oder gar Kreditkarten-Transaktionen vor.

Schadensübernahme

Einige Unternehmen übernehmen übrigens sämtliche Schäden, die durch Missbrauch oder Diebstahl der Karte entstanden sind. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Kreditkarte von Barclaycard.


Gebühren-Dschungel: Wann ist die Kreditkarte kostenlos?

Viele Banken locken ihre Kunden über kostenlose Kreditkarten, wenn diese einen Vertrag über ein Girokonto abschließen. Oft bedeutet dies allerdings nur, dass keine Ausstellungs- und Jahresgebühren anfallen. So bringt eine gebührenfreie Kreditkarte möglicherweise hohe Kosten bei Bargeldabhebungen mit sich. Empfehlenswert ist deshalb, sich stets über die anfallenden Gesamtkosten umfassend zu informieren. Nur so lässt sich wirklich Geld sparen. Denkbare Kostenpositionen sind:

1. Jahresgebühr

Zahlreiche Banken und Kreditinstitute berechnen für die Bereitstellung der Kreditkarte eine Jahresgebühr (Grundgebühr). Bietet die Bank eine kostenlose Mastercard oder VISA-Card an, bedeutet dies in der Regel nur, dass das Unternehmen keine Jahresgebühr erhebt. Weitere Gebühen stehen mit der Aussage in aller Regel nicht in Verbindung. Einige Anbieter verlangen Jahresumsätze in gewisser Höhe, damit die Jahresgebühr dauerhaft entfällt. Generell gilt: Je zahlreicher die Zusatzleistungen der Karte sind (z. B. Reiseversicherungen etc.), desto wahrscheinlicher ist eine Erhebung von Jahresgebühren und umso höher fallen diese aus. Zu den Produkten mit  den höchsten Jahresgebühren zählt die Kreditkarte der Deutschen Bank und Targobank.

Allerdings gibt es auch Kreditinstitute, die zum Beispiel eine Mastercard Gold kostenlos anbieten. Sie begrenzen die Gebührenfreiheit jedoch meist auf einen vorbestimmten Zeitraum (beispielsweise zwei Jahre), oder verlangen stattdessen höhere Zinsen bei Bargeldverfügungen. Außerdem gibt es oft nur eine Zusatzleistung (wie eine Reiserücktrittsversicherung) zur Auswahl. Die meisten Interessenten, welche eine goldene Visa- oder Mastercard kostenlos erhalten möchten, legen maßgeblichen Wert auf den Prestige-Status einer Goldkarte. Wer in der Lage ist darauf zu verzichten, findet oftmals flexiblere und im Gesamten günstigere Angebote unter den nicht-goldenen Karten.

2. Ausstellungsgebühr

In wenigen Fällen kommt es auch zur Erhebung einer Gebühr für die Ausstellung der Karte. Das gilt vor allem für Spezialkarten und welche mit Wunschmotiven. Diese erhebt die Bank nur einmal; sie betragen meist zwischen 5 und 15 Euro.

3. Gebühren für Bargeldabhebung

Die häufigsten deutschen Unternehmen agieren mittlerweile ohne eine Gebühr für Bargeldabhebungen innerhalb des Landes. Einige erstrecken dies auf alle EU-Länder oder sogar auf eine global kostenlose Abhebung. In den übrigen Fällen betragen die Gebühren für Bargeldauszahlungen bis zu drei Prozent des ausgezahlten Umsatzes.

Vorsicht ist geboten bei sogenannten Automatengebühren, bei denen mit der Abhebegebühr Verwechslungsgefahr besteht. Hersteller und Betreiber von Geldautomaten sind in der Lage, pro Nutzung ein entsprechendes Entgelt zu erheben. Werben Banken damit, dass eine Bargeldabhebung weltweit z. B. mit VISA- oder Mastercard gebührenfrei ist, bezieht sich das ausschließlich auf die Abhebegebühr. Auf Automatengebühren haben sie normalerweise keinen Einfluss. Letztere beträgt zwischen 2 und 5 Euro pro Transaktion.

4. Gebühren für bargeldlose Auslandszahlung

Während Inhaber hierzulande meist in der Lage sind, gebührenfrei mit Kreditkarte zu bezahlen, berechnen einige Unternehmen für bargeldlose Umsätze im Ausland eine Extra-Gebühr. Hinzu kommt unter Umständen eine Fremdwährungsgebühr. Diese ist meist als Prozentsatz (z. B. 1,75 %) sowohl bei bargeldloser Bezahlung, als auch Geldabhebungen zu entrichten, wenn dies in einer anderen Währung als dem Euro erfolgt. Es gibt aber viele Kreditinstitute, die komplett auf Auslandsgebühren verzichten. Entsprechende Produkte eigenen sich vor allem für Vielreisende und Grenzgänger gut.

5. Kreditzinsen

Einige Anbieter räumen bei Vertragsschluss eine sogenannte Teil- bzw. Ratenzahlungsoption ein. Teilweise ist sie sogar voreingestellt. Achtung: Dadurch verwandelt sich der gewährte Verfügungsrahmen zu einem echten Kredit (Darlehen), den ein Inhaber nicht sofort, sondern in mehreren Teilen abzahlt. Dafür verlangt die Bank eine Gegenleistung: Kreditzinsen. Sie berechnen sich prozentual auf den jeweils noch offenen Betrag und betragen in Ausnahmefällen sogar über 20 Prozent.

6. Sonstige Extrakosten

Wer eine Partner- oder Ersatzkarte (beispielsweise bei Verlust der Kreditkarte) bestellt, hat mit Zusatzgebühren zu rechnen. Eine kostenlose Erstausstellung durch die Banken bezieht sich in der Regel nur auf eine Plastikkarte.

7. Gebühren bei Prepaidkarten

Genau wie bei „normalen“ Kreditkarten gilt: Eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte hat nie den Vorteil, dass für Kartenumsätze keine Transaktionen anfallen. Das kostenlos bezieht sich lediglich auf die Jahresgebühren. Die Erhebung von Abhebe- und Auslandsgebühren ist trotzdem denkbar, auch wenn Kunden die Prepaid-Kreditkarte kostenlos erhalten. Einige wenige Banken berechnen außerdem für jede Aufladung bzw. Einzahlung Extragebühren. Solche gilt es unbedingt zu vermeiden, wenn der Inhaber regelmäßig kleinere Beträge auf die Karte lädt. Andernfalls würde er von dem eingezahlten Geld jedes Mal einen gewissen Betrag verlieren. In dem Falle wäre eine Prepaid-Karte mit Jahresgebühr und dafür ohne Abhebegebühr die bessere Wahl. Für eine große Überraschung bei Karteninhabern sorgen immer wieder sogenannte Nichtnutzungsgebühren. Diese erheben Kreditinstitute dafür, dass die Karte lange Zeit selten in Gebrauch war. Personen, die nur einmalig oder selten eine Karte benutzen, sind von solchen Anbietern dringend abzuraten.

Kreditkarte beantragen - was ist erforderlich?

Schnell und einfach eine Kreditkarte beantragenUm eine Kreditkarte wie zum Beispiel VISA- oder Mastercard zu beantragen, sind einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Alle Anbieter fordern in der Regel die Volljährigkeit des Karteninhabers, einen Wohnsitz in Deutschland, sowie eine positive SCHUFA-Auskunft. Die Ausnahme hiervon bilden Prepaid- und manche Debitkarten. Ausländer und auch Jugendliche die minderjährig sind, können zum Beispiel eine aufladbare Prepaid VISA-Card beantragen. SCHUFA-Abfrage führen die Kreditinstitute in diesem Fall ebenfalls nicht durch.

Darüber hinaus fordern einige Banken weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise oder Kontodaten bei mehreren Konten. Möglich ist auch, dass das Kreditinstitut bereits das Bestehen oder die zusätzliche Einrichtung eines Girokontos fordert. So gibt es beispielsweise eine Kreditkarte der Commerzbank nur, wenn auch ein Girokonto bei selbigem Institut besteht.

Beginn des Antrages bildet regelmäßig ein Antragsformular. Dieses lässt sich in den Bankfilialen und meistens bequem online ausfüllen. Im Anschluss gehört die Durchführung eines Identifizierungsverfahrens zum Pflichtprogramm. Ohne Identitätsnachweis darf eine Bank keine Kreditkarte ausstellen. Die Prüfung nehmen Mitarbeiter bei Beantragung in der Filiale direkt vor. Ansonsten gibt es die Möglichkeiten des Postident- oder Videoidentverfahrens. Während bei Ersterem der Antragsteller sich mit seinem gültigen Ausweisdokument bei einem Mitarbeiter der Deutschen Post vorstellt, lässt sich das Videoidentverfahren bequem von zuhause aus durchführen. Erforderlich ist lediglich, dass der Kunde sein Gesicht neben seinem Ausweisdokument während eines Videoanrufs mit einem Bankmitarbeiter in die Kamera hält.

Nach dem Beantragen einer Kreditkarte: Dauer und Ablauf des Antragsprozesses

Vom Tag der Beantragung bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Kunde mit seiner Kreditkarte Geld abheben oder bargeldlos bezahlen darf, vergehen manchmal bis zu zwei Wochen. Schneller sind Interessenten, die online z. B. ihre Master- oder VISA-Karte beantragen. Erfolgt dies bei einem Anbieter, der den Neukunden über Videoident legitimiert, dauert es nur drei bis vier Tage, bis die eigene Kreditkarte im Briefkasten landet. Prepaidkarten sind am schnellsten erhältlich. Einige Kreditinstitute versenden diese innerhalb von 48 oder sogar 24 Stunden.

Kreditkarte ohne SCHUFA – geht das?

Jedes Mal, wenn die Bank einen Betrag von einer klassischen Kreditkarte abbucht, gibt sie ihrem Kunden dadurch einen Kredit in entsprechender Höhe. Den Banken kommt es deshalb auf die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden an. Sie führt in der Regel eine Abfrage bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien wie Creditreform beziehungsweise Bürgel durch. Diese informieren über das Zahlungsverhalten des Antragstellers. Hat der potenzielle Kunde Negativeinträge zu verzeichnen, bekommt er bei seriösen Anbietern in der Regel keine Kredite. Die Vergabe einer Kreditkarte trotz SCHUFA-Eintrages ist deshalb unwahrscheinlich. Ob und wie viel Geld der Kreditnehmer tatsächlich hat, spielt dann keine Rolle mehr.

Trotzdem gibt es für kreditunwürdige Kunden die Möglichkeit, eine Kreditkarte zu erhalten: Prepaid- oder Debitkarten. Beide Systeme haben gemeinsam, dass die Vertragsbank im Grunde genommen keinen Kredit gewährt, sondern das Geld von einem bereits vorhandenen Konto abzieht beziehungsweise der Inhaber die Karte mit einem Geldbetrag auflädt.

Prepaid-Kreditkarte ohne Konto

Es gibt zunächst eine Prepaid-Kreditkarte ohne Konto, die ohne Einrichtung eines zusätzlichen Girokontos auskommt. Diese Kreditkarte ist aufladbar. Nach Bestellung beim jeweiligen Anbieter benötigt der Kunde lediglich die Karte und Bargeld. Die eventuell zu zahlenden Gebühren erhebt eine Bank entweder bei Kartenerwerb oder durch Abzug vom aufgeladenen Guthaben. Benötigt ein Interessent eine Kreditkarte nur für einen einmaligen Zweck, beispielsweise eine Flugbuchung im Internet, bieten auch sogenannte virtuelle Prepaid-Kreditkarten eine Option. Gegen SEPA-Mandat oder Überweisung erhält der Erwerber keine echte Plastikkarte, sondern eine virtuelle Kreditkartennummer inklusive des erforderlichen Sicherheitscodes.


Kreditkarte trotz Schufa Eintrag beantragenDie Debit-Kreditkarte ist hingegen mit einem Bezugskonto verbunden, zum Beispiel normalen Girokonto. Die mit einer Karte gezahlten Vorgänge bucht der Anbieter von diesem Konto ab. Befindet sich auf diesem kein Geld mehr, erhält der Inhaber keine Möglichkeit mehr, Zahlungen zu tätigen.

Letzte Variante ist die sogenannte Einmal-Kreditkarte. Bei diesen Modellen handelt es sich ebenfalls um Kreditkarten zum Aufladen. Erhältlich sind sie an Kiosken und auch Tankstellen. Die Karten sind nur ein einziges Mal mit einem Geldbetrag aufladbar. Ist dieser aufgebraucht, verfällt die Karte. Der große Nachteil liegt in den hohen Kosten. Anbieter verlangen teilweise bis zu 10 Euro. Im Gegenzug sind häufig nur bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 500 Euro aufladbar. Bei längerer Zeit der Inaktivität verfällt die Einwegkarte automatisch. Zudem sind einige der Karten nur begrenzt als Zahlungsmöglichkeit benutzbar. Ratsam ist deshalb, nur in absoluten Notfällen auf diesen Kartentyp zurückzugreifen.

Eine Basis- oder Debitkarte eignet sich aber niemals nur für Personen, die Schulden haben, sondern auch solche die mangels regelmäßigen Einkommens keine ausreichende Kreditsicherheit für Banken bieten. Das sind namentlich Studenten, Selbstständige, Freiberufler, Rentner, sowie Hausfrauen und Arbeitslose. Die Einräumung eines echten Kreditrahmens ist für solche nur sehr schwer erhältlich. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche. Da diese normalerweise noch kein Einkommen beziehen, erhalten sie auch keine Kredite. Viele Eltern halten aber das frühe Erlernen des Umgangs mit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr für essenziell. Durch das Aufladesystem haben sie zudem volle Kontrolle über die Finanzen der Sprösslinge. Einige Anbieter stellen die Karten schon ab einem Mindestalter von sieben Jahren aus. Letztlich eignet sich die Prepaid-Karte auch für Reisende aus dem Ausland. Diese sind ebenfalls ohne großen Aufwand in der Lage, in Deutschland mit diesem System am elektronischen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Kreditkarten im Vergleich – worauf ist zu achten?

Die beste Kreditkarte für alle individuellen Bedürfnisse und das eigene Nutzungsverhalten finden potenzielle Kunden durch einen umfassenden Online-Vergleich. Ratsam ist, unterschiedliche unabhängige Vergleichsportale zu durchsuchen. Da keineswegs jede Bank oder jedes Kreditinstitut mit allen Portalen einen Listenvertrag hat, ist es möglich, dass gute Angebote auf manchen Webseiten fehlen. Je mehr Webportale beim Master- oder VISA-Karten-Vergleich zu Verfügung stehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Kunde das günstigste Angebot findet. Bekannte Portale für die Kreditkarte sind Check24, Verivox oder test.de (Stiftung Warentest). Eine größtmögliche Kostenersparnis, zum Beispiel durch die Ausstellung einer Gratis-Kreditkarte bei Girokontoeröffnung, ist wichtig, darf aber nicht das allein entscheidende Kriterium sein. Je mehr aller folgenden Merkmale erfüllt sind, desto besser ist der entsprechende Anbieter:

1. Akzeptanzstellen

Grundsätzlich ist eine Auswahl eines Kartenemittenten zu empfehlen, der hohe Raten an Akzeptanzstellen aufweist. Die besten Kreditkarten in dieser Hinsicht kommen von den großen Anbietern am Markt. Dazu zählen allen voran VISA und Mastercard, gefolgt von American Express und Diners Club. Andere Anbieter beschränken sich oft auf Spezialgebiete oder sind nur in bestimmten Ländern als Zahlungsmittel anerkannt.

2. Kostenloses Geldabheben

Dass innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union ein Anbieter keine Gebühren für Geldabhebungen verlangt, ist mittlerweile Standard. Einige legen aber eine Maximalzahl für kostenlose Abhebevorgänge fest oder fordern bei Kostenfreiheit einen Mindestumsatz (zum Beispiel 50 Euro). Wer oft und in kleineren Mengen Bargeld benötigt, achtet am besten darauf, dass das Unternehmen eine unbegrenzte Zahl von kostenlosen Bargeldtransaktionen ohne Umsatzlimit ermöglicht. Zudem verlangen manche Banken Zinsen auf Bargeldtransaktionen. In dem Falle ist zwar das Abheben als solches kostenlos. Im Rahmen einer Rückzahlung verteuert sich jedoch der zu zahlende Betrag.

3. Hochprägung

Kreditkartennummer, Name des Inhabers, sowie Ausstell- und Ablaufdaten auf der Karte sind bestenfalls immer via Hochprägung auf die Karten aufgebracht. Ältere Lesegeräte sind selten in der Lage, Karten ohne diese einzulesen. Eine Ausnahme gilt für Prepaidkarten, die in einigen Fällen nur ohne Hochprägung erhältlich sind.

4. Zinslose Kreditgewährung und zinsfreies Zahlungsziel

Bank und Kreditinstitute gewähren bei fast allen Kreditkarten ein zinsfreies Zahlungsziel. Das bedeutet, dass während eines gewissen Zeitraums der Karteninhaber den Kredit in Anspruch nehmen darf und ein Anbieter bis zum Ende des Zahlungsziels keine Sollzinsen verlangt. Meist liegen die zinsfreien Räume zwischen 30 und 60 Tagen. Es gibt aber auch Banken, die bis zu 90 Tage einen zinslosen Kredit gewähren. Unter Umständen ist dies bei einem unregelmäßigen Einkommen sinnvoll, wenn das Geld monatlich schwankend auf dem Abbuchungskonto eingeht. Aber Achtung: Je länger dieser Zeitraum bemessen ist, desto höher steigt die Gefahr einer Schuldenfalle. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Höhe der Sollzinsen. Die günstigsten Anbieter berechnen nur 6,9 Prozent auf offene Kreditbeträge; sehr teure bis zu 23 Prozent.

5. Kontaktloses Bezahlen dank NFC

NFC ist die Abkürzung für Near-Field-Communication. Ist diese Funktion integriert, lässt sich eine Kartenzahlung zusätzlich durch Funkkontakt vornehmen. Bei kleineren Beträgen verlangen die Geräte keine zusätzliche Eingabe der PIN. Bisher (Stand: 2019) ist diese Grenze für Kleinstbeträge auf 50 Euro bei VISA und 25 Euro bei Mastercard festgesetzt. Durch die Funkverbindung ist auch für Handys und Tablets möglich, eine Verbindung mit der Kreditkarte herzustellen. Viele befürchten dadurch eine erhöhte Missbrauchsgefahr. Wer NFC ablehnt, sollte beim Kreditkartenvergleich darauf achten, dass die Funktion bei dem gewünschten Anbieter deaktivierbar ist.

6. Die richtige Kreditkarte für das Ausland

Für Reisende ist eine Kreditkarte im Ausland neben dem eingetauschten Bargeld oftmals die einzige Zahlungsmöglichkeit. Personen, welche beabsichtigen die Karte zumindest auch für Reisezwecke zuzulegen, ist eine Beachtung folgender Kriterien zu raten: Von Vorteil ist, wenn bargeldlose Transaktionen und Abhebungen am Automaten mit der Kreditkarte gebührenfrei möglich sind. Wer Jahresurlaub macht, wirft am besten auch einen Blick auf ein eventuelles Tages- oder Wochenlimit. Durch Flugbuchungen, Mietwagen- und Hotelkosten sind zu niedrig angesetzte Verfügungsgrenzen schnell erschöpft. Kommt es dann noch zu einer Notlage, in der eventuell eine ärztliche Behandlung notwendig ist, wäre ein Ausfall fatal. Das gilt gerade in Ländern, in denen die EC-Karte als Zahlungsmittel unakzeptabel ist. Denn egal, wie viel Geld der Reisende auf seinem Girokonto haben mag: Er ist erst nicht in der Lage, die vorzustreckenden Arztrechnungen zu begleichen.

7. Kriterien für die beste Prepaid-Kreditkarte

Neben den genannten Punkten kommt es bei der Prepaid Kreditkarte im Vergleich zur normalen Kreditkarte zusätzlich auf die Kosten und Limits rund um den Aufladevorgang an. Ein guter Anbieter verlangt für das Einzahlen von Bargeld oder Aufladen durch Überweisung keine Zusatzgebühren, wenn bereits eine Jahresgebühr anfällt. Bestenfalls ist die Anzahl der Aufladevorgänge in unbegrenzter Zahl möglich. Ein Limit bezüglich des aufladbaren Gesamtbetrages sollte ebenfalls entfallen.

8. Auswahl einer Kreditkarte für Studenten

Einige Anbieter offerieren eine Kreditkarte für Studenten mit allerlei Spezialangeboten. Dazu gehören zum Beispiel die kostenlose Ausstellung eines internationalen Studentenausweises oder von Rabattangeboten, zum Beispiel bei Reisen sowie Buchhandlungen. Oftmals erhalten sie die Karten auch zu günstigen Konditionen gegen Vorlage eines gültigen Studentenausweises. Dennoch empfiehlt sich für Studenten eine kostenfreie Kreditkarte, bei der keine Jahresgebühren anfallen. Es ist ratsam, ein geringes Kreditlimit einzurichten. Oftmals dürfen sie nur Limits von wenigen hundert Euro ausschöpfen. Das liegt daran, dass Studenten mangels regelmäßigen Einkommens für Banken nur wenig Kreditsicherheiten bieten. Bei einer größeren Reise ist es daher sinnvoll, die Kreditkarte als Notfallkarte dabeizuhaben. Die täglichen Geschäfte führen Studenten aber besser mit einer Debitkarte oder vorher eingeteiltem Bargeld durch. Das stellt sicher, dass der Kreditrahmen für Notlagen zur Verfügung steht. Spezielle auf Studenten zugeschnittene oder für diese besonders geeignete Angebote gibt es unter anderem bei der Kreditkarte von DKB und einer Kreditkarte bei Comdirect.

9. Besonderheiten bei einer Firmenkreditkarte

Sie erhält bei den Emittenten oft die Bezeichnung „Business- oder Corporate-Card“. Trotzdem besteht keine Möglichkeit, die Karte auf den Namen, zum Beispiel einer GmbH ausstellen zu lassen. Erforderlich ist immer eine konkrete natürliche Person als Karteninhaber. Allerdings gibt es meist die Option, den Namen des Unternehmens ebenfalls auf eine Karte drucken zu lassen. Der Sinn solcher Karten ist, dass Mitarbeiter eines Unternehmens dazu befähigt sind, geschäftliche Erledigungen durchzuführen. Reisekosten sind ebenfalls über die Kreditkarte abrechenbar. Aus diesem Grunde sind die Angebote meist auf eine Ausgabe höherer Stückzahlen ausgerichtet. Für kleinere Unternehmen eignen sich eher die Businesscards, da diese sich auf geringere Stückzahlen spezialisiert haben. Corporate-Cards beziehen sich – wie der Name schon sagt – auf größere Unternehmenskooperationen.

Der Vorteil einer Firmenkarte: Die Geschäftsausgaben sind übersichtlich dokumentiert und Mitarbeiter sind jederzeit in der Lage, geschäftliche Erledigungen für das Unternehmen zu tätigen. Bargeldvorschüsse oder gar Auslagen aus eigener Tasche durch die Angestellten sind somit nicht mehr notwendig. Sogar Mitarbeitern mit schlechter SCHUFA-Auskunft ist die Aushändigung einer Kreditkarte möglich, wenn eine Haftung des Unternehmens gegenüber dem Anbieter vereinbart ist. Oft sind mit den Kreditkarten auch spezielle, auf Firmen angepasste Zusatzleistungen verbunden, wie zum Beispiel Rabatte auf die Anmietung von Konferenzräumen.

Alle Kreditkartenumsätze bucht die Bank von einem einzigen Konto ab (in der Regel das Geschäftskonto). Unternehmern ist vor allem zu empfehlen, auf maximale Flexibilität bei der Festlegung von Limits zu achten. In größeren Firmen ist denkbar, dass Mitarbeiter mit unterschiedlichen Positionen und Verantwortungen eine Karte erhalten. Dann ist zudem erforderlich, dass die Tageslimits individuell festlegbar sind.

10. Sonderleistungen

Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die gratis Mitlieferung einer Kreditkartenhülle, sind am wenigsten geeignet, um einen guten von einem schlechten Anbieter zu differenzieren. Sie sind daher maximal hilfreich, um sich für einen von mehreren in Bezug auf ihre sonstigen Leistungen gleichaufliegenden Anbieter zu entscheiden.

Bonusprogramme, Versicherungen, Zusatzleistungen – wie sinnvoll sind sie?

Einige Anbieter locken mit Rabatten und Punktesystemen, die Kunden im Verbund mit ihrer Kreditkarte erwerben. Das gilt nicht nur im Falle von VISA- oder Mastercard-Gold Leistungen. Beispiele sind die Kreditkarte mit Tankrabatt oder Auslandskrankenversicherung, sowie Mietwagenrabatte. Oft stecken hinter diesen Angeboten Jahresgebühren, die solche einer „normalen“ Kreditkarte übersteigen. Sie lohnen sich normalerweise selten, wenn der Kunde die Zusatzleistung nie oder nur gelegentlich in Anspruch nimmt. Bevor die Wahl auf eine Karte mit Zusatzleistung fällt, empfiehlt sich eine genaue Überprüfung, ob und wie oft er Bonusleistungen voraussichtlich nutzt. Sinnvoll ist das möglicherweise, wenn die im Falle einer Kreditkarte mit Tankrabatt eine ohnehin sehr oft genutzte Tankstelle als Teilnahmepartner gelistet ist.


Fazit: Durch einen Vergleich lassen sich versteckte Kosten erkennen

Eine Kreditkarte verspricht finanzielle Flexibilität. Allerdings gilt das nicht für alle Anbieter. Manchmal lauern hohe Jahresgebühren, Sollzinsen über 20 Prozent und zusätzliche Kosten bei Auslandseinsätzen. Generell gilt: Eine Kreditkarte ist nur dann zu empfehlen, wenn ein Kunde in der Lage ist, den in Anspruch genommen Kredit auch wieder auszugleichen. Keineswegs ist die Ausstellung einer Kreditkarte ratsam, um sich ein finanzielles Zusatzlimit bei bereits schlechter Finanzsituation zu verschaffen. Personen, die mangels positiver SCHUFA-Auskunft keine echten Kreditkarten bekommen, haben die Option, auf aufladbare Karten zurückzugreifen. Das gilt zum Beispiel für Personen mit Negativeinträgen, unregelmäßigem Einkommen und Jugendliche sowie Kinder. Eine VISA Prepaid Kreditkarte zum Beispiel bietet volle Kostenkontrolle und ist bei allen Kreditkartensystemen national und international zur Bezahlung einsetzbar.

Nur weil ein Kreditinstitut zum Beispiel eine kostenlose Visa-Karte verspricht, heißt das keinesfalls, dass sie auch wirklich gratis ist. Hinter dieser Floskel steht lediglich, dass der Anbieter keine Jahresgebühren verlangt. Verbrauchern ist daher zu empfehlen, ein Auge auf die weiteren Kostenpositionen zu werfen. Dazu gehören Abhebegebühren im In- und Ausland, sowie Ausstellungsgebühren und Zinsen. Bei Prepaidkarten entfallen zwar Zinsen; unter Umständen kommen aber Nichtnutzungsgebühren hinzu. Es handelt sich also nur dann wirklich um eine günstige Kreditkarte, wenn all diese Kosten möglichst gering gehalten sind.

Gold- und Platinkarten einiger Anbieter versprechen hohen Prestigewert und interessante Zusatzleistungen. Vor Erwerb einer solchen ist aber zwingend zu überprüfen, ob sich die Sonderleistungen, wie zum Beispiel Reise- oder Haftpflichtversicherungen wirklich lohnen. Meist ziehen diese eine hohe Jahresgebühr nach sich.

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